Parkour Austria AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Angebot von Parkour Austria (PKA e.U.) zeichnet sich durch ein hartes Training mit klaren Strukturen aus. Wir teilen die Absicht, Parkour als ganzheitliches Wesen zu vermitteln. Die Schulung von Geist und Körper sowie die Sensibilisierung der Sinne bilden das Zentrum unseres Trainings. Die TeilnehmerInnen sind sich bewusst, dass alle Trainings von Parkour Austria an öffentlichen Plätzen und in Parks stattfinden und somit keine Umkleiden, sowie sanitäre Anlagen von Parkour Austria zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich findet das Training bei jeder Witterung im Freien statt. Sollte das Training bedingt durch besondere Witterung oder sonstige Gründe ausfallen müssen, informiert Parkour Austria rechtzeitig im Voraus die TeilnehmerInnen.

1. Teilnahmeberechtigung Training / Workshop / Events (Trainingsangebot)

1.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, welche die Kenntnisnahme der aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parkour Austria durch Bestätigung im Buchungssystem (GoTeamup) akzeptiert haben.

1.2 Die Teilnahme am Trainingsangebot von Parkour Austria ist kostenpflichtig. Die Preise für die Teilnahme richten sich nach der Art des geleiteten Trainings.

1.3 Berechtigt zur Teilnahme an regelmäßigen Trainingsangeboten, sind nur TeilnehmerInnen, die einen entsprechenden Vertrag mit Parkour Austria über das Buchungssystem (GoTeamup) geschlossen haben.

1.4 Die Teilnahme unter 14 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten.

1.5 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die sich 10 min vor Training- bzw. Workshopbeginn am Treffpunkt einfinden. Zuspätkommende TeilnehmerInnen können nicht mehr am Trainingsangebot teilnehmen. 10 min nach Trainings- oder Workshopende verlassen die Parkour Austria Trainer den Trainingsort und die Aufsichtspflicht für minderjährige TeilnehmerInnen seitens Parkour Austria endet.

1.6 Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die nicht im Vorhinein mit Parkour Austria kommuniziert wurden, können zum Ausschluss vom Trainingsangebot führen.

1.7 Die TeilnehmerInnen sind sich der körperlichen Belastung im Training bewusst.

1.8 Unter Umständen werden während des Geleiteten Trainingsangebotes Film- und/oder Fotoaufnahmen für Parkour Austria Publikationen angefertigt. Die Aufnahmen werden ausschließlich für Parkour Austria genutzt und nicht an Dritte weitergeben. Über die Aufnahmen informiert der Trainingsleitende zu Beginn des Trainings. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen dafür verwendet werden dürfen.

1.9 Parkour Austria behält sich das Recht vor die Kursdauer und Gesamtzahl der Kurse, sowie Termine für bestehende Kurse bzw. sonstige Trainingsangebote gegebenenfalls zu ändern.

1.10 Aus sicherheitstechnischen Gründen behält sich Parkour Austria das Recht vor, die Teilnehmerzahl zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Trainings zu begrenzen.

1.11 Teilnahmeberechtigt am Trainingsangebot sind jene TeilnehmerInnen die über eine gültige Anmeldung über das Buchungssystem (GoTeamup) verfügen.

1.12 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Trainingsangebote ist ausgeschlossen. Fernbleiben von gebuchten Kursen berechtigt den Kunden nicht zur Herabsetzung oder (teilweisen) Rückforderung des Kursbeitrags

1.13 Parkour Austria behält sich das Recht vor den Vertrag ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen.

1.14 Die TeilnehmerInnen sind einverstanden dass Ihre Daten EDV-unterstützt verarbeitet und zu Werbezwecken in Form von Telefonie, Aussendungen oder Newslettern nur von Parkour Austria verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben

1.15 Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, Änderungen der persönlichen Daten (SEPA-Lastschriftverfahren für Abbuchung der Mitgliedschaften, Adressänderungen etc.) unverzüglich in schriftlicher Form Parkour Austria mitzuteilen. Sollte durch eine verpasste Mitteilung der Änderung eine Verzögerung bei Zahlungsverfahren einhergehen, wird eine 15 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet.

2. Haftung

2.1 Die Teilnahme an Geleiteten Trainings oder Workshops erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Besteht dessen ungeachtet eine Haftung, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Parkour Austria, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen, nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten derselben verursacht worden. Ein Schaden ist sofort und vor Verlassen des Trainingsortes vor dem offiziellen Ende des geleiteten Trainingsangebotes dem jeweiligen Trainingsleitenden oder einer von Parkour Austria bevollmächtigten Person zu melden. Eine spätere Meldung/Anzeige eines Schadens, sowie ein daraus resultierender Anspruch ist ausgeschlossen.

2.2 Jede/r TeilnehmerIn eines Geleiteten Trainingsangebotes hat größtmögliche Rücksicht auf andere TeilnehmerInnen zu nehmen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung für sich oder Dritte nicht eintritt. Er/Sie hat ferner damit zu rechnen, dass er/sie durch andere TeilnehmerInnen gefährdet werden könnte und muss eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge treffen.

2.3 Alle nicht explizit als trainingsrelevant gekennzeichneten oder vom Trainingsleitenden vorgestellten Bereiche der Trainingsumgebung bei Geleiteten Trainings dürfen nicht zu Trainingszwecken betreten werden.

2.4 Durch die Art der Beanspruchung der Trainingsumgebung in Geleiteten Trainings, kann es jederzeit zu Instabilitäten oder dem Lösen von Hindernissen kommen. Parkour Austria übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit und Stabilität der Hindernisse oder anderer Trainingsgeräte.

2.5 Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere zur Aufsicht bevollmächtigte Personen haften für ihre Kinder oder zur Aufsicht anvertraute Personen.

2.6 Für Schäden, die den TeilnehmerInnen die dadurch entstehen, dass sie den Anweisungen von Parkour Austria Trainern nicht Folge geleistet haben, übernimmt Parkour Austria keine Haftung. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Trainer von Parkour Austria, behält sich Parkour Austria das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen die Teilnehmerin / den Teilnehmer geltend zu machen.

3. Veränderungen, Beschädigungen und Sonstiges

3.1 Beschädigungen oder sonstige Veränderungen an der Aufbauten im Trainingsbereich oder Objekten und Bauten der Trainingsumgebung in Geleiteten Trainings sind unverzüglich dem anwesenden Trainingsleitenden oder Bevollmächtigten von Parkour Austria zu melden.

3.2 Das Mitnehmen von Tieren zu Trainings oder Workshops ist generell nicht erlaubt und in Spezialfällen nur nach Absprache mit dem Trainingsleitenden möglich.

3.3 Rauchen und offenes Feuer ist in Geleiteten Trainings untersagt.

3.4 Auf persönliche Garderobe, Taschen/ Rucksäcke und Wertgegenstände ist eigenverantwortlich zu achten. Für Verlust oder Diebstahl übernimmt Parkour Austria keinerlei Haftung.

4. Weisungsbefugnis

4.1 Den Weisungen von Parkour Austria, sowie deren TrainerInnen oder anderer Bevollmächtigter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der TeilnehmerInnen aus dem Trainingsangebot führen.

4.2 Bei Verstoß gegen obige Geschäftsbedingungen, behält sich Parkour Austria vor, Verweise auszusprechen. Das Recht von Parkour Austria, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.